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Betreuungskosten

Die Elternbeiträge im Überblick

Für die Betreuung eines Kindes in Krippe, Kita oder Hort, ist entsprechend der Anzahl der Betreuungsstunden ein Elternbeitrag zu entrichten.

Über die Höhe der Elternbeiträge entscheidet der Stadtrat. Diese gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie für die Tagespflege. 

Im Sinne einer familienfreundlichen Politik werden die Elternbeiträge für das erste und zweite Kind gestaffelt (siehe Tabelle). Für das dritte Kind einer Familie, das eine Einrichtung besucht, trägt seit dem 1. September 1998 die Stadt Leipzig die Kosten.

In Krippe, Kita und Hort sind Ermäßigungen und Freiplätze nach Antragsstellung möglich. Bitte informiere dich dazu auf der Website des Jugendamtes. 

Elternbeiträge

 

Kontakt

Amt für Jugend, Familie und Soziales – Abteilung Kindertagestätten
Naumburger Straße 26  •  04229 Leipzig •  Website

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